Allgemeine Geschäftsbedingungen
// 1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle zwischen Friderike Umland und dem/der Auftraggeber*in geschlossenen Verträge ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Friderike Umland hat deren Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
1.2 Mündliche Nebenabreden haben Friderike Umland und der/die Auftraggeber*in nicht getroffen.
// 2. Urheberschutz, Nutzungsrechte, Eigenwerbung
2.1 Der Friderike Umland erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag. Vertragsgegenstand ist die Schaffung des in Auftrag gegebenen Werkes sowie die Einräumung von Nutzungsrechten an diesem Werk. Es gelten die Vorschriften des Werkvertragsrechts und des Urheberrechtsgesetzes.
2.2 Sämtliche Arbeiten von Friderike Umland, insbesondere Entwürfe, Reinzeichnungen und das in Auftrag gegebene Werk insgesamt, sind als persönlich geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt, dessen Regelungen auch dann als vereinbart gelten, wenn die Voraussetzungen für ein urheberrechtlich geschütztes Werk, so insbesondere hinsichtlich der erforderlichen Schöpfungshöhe (§ 2 Abs. 2 UrhG), nicht erreicht sind.
2.3 Ohne Zustimmung von Friderike Umland dürfen deren Arbeiten sowie das Werk einschließlich der Urheberbezeichnung weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung des Werkes oder von Teilen des Werkes sowie der Vorarbeiten dazu sind unzulässig. Die 
2.4 Die Werke von Friderike Umland dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang verwendet werden. Mangels ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung gilt als Zweck des Vertrags nur der von dem/der Auftraggeber*in bei Auftragserteilung erkennbar gemachte Zweck.
2.5 Friderike Umland räumt dem/der Auftraggeber*in die für den jeweiligen Verwendungszweck (Ziffer 2.4) erforderlichen Nutzungsrechte ein. Hierzu wird das einfache Nutzungsrecht eingeräumt, es sei denn, Friderike Umland und der/die Auftraggeber*in treffen eine ausdrücklich abweichende Vereinbarung. Die Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt erst mit der vollständigen Bezahlung des Honorars.
2.6 Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Friderike Umland.
2.7 Sofern keine anderslautende Vereinbarung getroffen wird, ist Friderike Umland bei der Vervielfältigung, Verbreitung, Ausstellung, in Veröffentlichungen über das Werk und/oder der öffentlichen Wiedergabe der Entwürfe und Reinzeichnungen und des Werkes als Urheberin zu benennen. Verletzt der/die Auftraggeber*in das Recht auf Urheberbenennung, kann Friderike Umland zusätzlich zu dem für die Designleistung geschuldeten Honorar eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 Prozent des für die Nutzung vereinbarten, mangels einer Vereinbarung des dafür angemessenen und üblichen Honorars verlangen. Hiervon bleibt das Recht von Friderike Umland unberührt, bei einer konkreten Schadensberechnung einen höheren Schaden geltend zu machen.
2.8 Vorschläge, Weisungen und Anregungen des/der Auftraggeber*in aus technischen, gestalterischen oder anderen Gründen und seine/ihre sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf das Honorar und begründen kein Miturheberrecht, es sei denn, dass dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
2.9 Der/die Auftraggeber*in ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Friderike Umland nicht berechtigt, in Bezug auf die Entwürfe, Reinzeichnungen oder sonstigen Arbeiten von Friderike Umland formale Schutzrechte, wie z. B. eingetragenes Design, Gemeinschaftsgeschmacksmuster oder Marke, zur Eintragung anzumelden.
2.10 Friderike Umland bleibt berechtigt, die in Erfüllung des Auftrags geschaffenen Werke oder Teile davon, Entwürfe und sonstige Arbeiten für die Eigenwerbung, gleich in welchem Medium (z. B. in einer eigenen Internetpräsenz oder Mustermappe), zu nutzen und auf ihre Tätigkeit für den/die Auftraggeber*in hinzuweisen.
2.11 Von der Einräumung der Nutzungsrechte unberührt bleibt das Recht von Friderike Umland, Ansprüche wegen ungenehmigter Nutzung des Werkes, insbesondere im Internet und auf Social-Media-Plattformen, im eigenen Namen geltend zu machen. Friderike Umland bleibt berechtigt, Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz, ungerechtfertigte Bereicherung und Auskunft über den Umfang der Verletzung ihrer Urheberrechte gegenüber dem/der verantwortlichen Dritten, insbesondere dem/der im Verletzungsfall haftenden Plattformbetreiber*in, durchzusetzen.
// 3. Honorare, Fälligkeit
3.1 Soweit zwischen Auftraggeber*in und Friderike Umland kein bestimmtes Honorar vereinbart ist, hat Friderike Umland Anspruch auf eine angemessene und übliche Vergütung.
3.2 Die Anfertigung von Entwürfen ist stets kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart ist.
3.3 Die Honorare sind bei Ablieferung des Werkes fällig. Erfolgt die Erstellung und Ablieferung des Werkes in Teilen, so ist das entsprechende Teilhonorar jeweils bei Ablieferung des Teils fällig. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wird, ist mit der ersten Teillieferung ein Teilhonorar zu zahlen, das wenigstens die Hälfte des Gesamthonorars beträgt. Erstreckt sich die Ausführung eines Auftrags über einen längeren Zeitraum, so kann Friderike Umland Abschlagszahlungen entsprechend dem erbrachten Aufwand verlangen.
3.4 Friderike Umland nimmt die Kleinunternehmer-Regelung (§19 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz) in Anspruch. In Rechnungen wird für grafische Leistungen, durchgeführt von Friderike Umland, keine Umsatzsteuer gesondert ausgewiesen und es wird kein Vorsteueranspruch geltend gemacht. Sämtliche Honorare sind ohne Abzug innerhalb von 30 Tagen, ab Fälligkeit, zu zahlen.
// 4. Zusatzleistungen, Neben- und Reisekosten, Künstlersozialversicherung
4.1 Soweit keine anderslautende schriftliche Vereinbarung getroffen ist, werden Zusatzleistungen, wie z. B. die Recherche, die Umarbeitung oder Änderung von Entwürfen, die Schaffung und Vorlage weiterer Entwürfe, die Änderung von Werkzeichnungen sowie sonstige Zusatzleistungen (Autorenkorrekturen, Produktionsüberwachung u. Ä.), nach Zeitaufwand gesondert berechnet.
4.2 Im Zusammenhang mit den Entwurfsarbeiten oder mit Entwurfsausführungsarbeiten entstehende Nebenkosten (z. B. für Modelle, Zwischenreproduktionen, Layoutsatz) sowie Kosten für den Erwerb von Rechten (z. B. Bildrechte, Schriftlizenzen) einschließlich der unter Umständen anfallenden Abgaben nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) oder an die GEMA sind von dem/der Auftraggeber*in zu erstatten.
4.3 Der/die Auftraggeber*in erstattet Friderike Umland die Kosten und Spesen für Reisen, die nach vorheriger Abstimmung zwecks Durchführung und Erfüllung des Auftrags oder der Nutzung der Werke erforderlich sind.
4.4 Die Vergütung für Zusatzleistungen ist nach deren Erbringung fällig. Verauslagte Nebenkosten sind nach Anfall zu erstatten. Vergütungen und Nebenkosten sind Nettobeträge, die zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu entrichten sind.
4.5 Die Honorare von Friderike Umland können unter Umständen unter die dem/der Auftraggeber*in nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) obliegende Abgabepflicht fallen. Für den Fall, dass der/die Auftraggeber*in abgabepflichtig ist, weist Friderike Umland vorsorglich darauf hin, dass der/die Auftraggeber*in gegenüber der Künstlersozialkasse meldepflichtig ist.
// 5. Fremdleistungen
5.1 Die Vergabe von Fremdleistungen, die für die Erfüllung des Auftrags oder die Nutzung der Werke im vertragsgemäßen Umfang erforderlich ist, nimmt Friderike Umland im Namen und auf Rechnung des/der Auftraggeber*in vor. Der/die Auftraggeber*in ist verpflichtet, Friderike Umland hierzu die entsprechende schriftliche Vollmacht zu erteilen.
5.2 Soweit Friderike Umland auf Veranlassung des/der Auftraggeber*in im Einzelfall Fremdleistungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung vergibt, ist der/die Auftraggeber*in verpflichtet, einen angemessenen Vorschuss für die zu erwartenden Kosten zu zahlen. Der/die Auftraggeber*in stellt Friderike Umland im Innenverhältnis von sämtlichen sich aus dem Vertragsabschluss ergebenden Verbindlichkeiten und Kosten frei.
// 6. Mitwirkung des/der Auftraggeber*in, Gestaltungsfreiheit, Vorlagen
6.1 Der/die Auftraggeber*in ist verpflichtet, Friderike Umland alle Unterlagen, die für die Erfüllung des Auftrags notwendig sind, rechtzeitig und im vereinbarten Umfang zur Verfügung zu stellen. Dies betrifft insbesondere Texte, Fotos, Logos, Grafiken, Filme, Musikstücke etc. Verzögerungen bei der Auftragsausführung, die auf die verspätete oder nicht vollständige Übergabe solcher Unterlagen beruhen, hat Friderike Umland nicht zu vertreten.
6.2 Der/die Auftraggeber*in versichert, zur Nutzung aller Unterlagen, die er/sie Friderike Umland zur Verfügung stellt, berechtigt zu sein. Der/die Auftraggeber*in ist ferner alleine verantwortlich für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm/ihr gestellten Unterlagen. Sollte der/die Auftraggeber*in nicht zur Nutzung berechtigt sein oder sollten die Vorlagen nicht frei von Rechten Dritter sein, so stellt der/die Auftraggeber*in Friderike Umland im Innenverhältnis von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
6.3 Für Friderike Umland besteht im Rahmen des Auftrags Gestaltungsfreiheit. In diesem Umfang sind Beanstandungen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung der Entwürfe und des Werkes ausgeschlossen. Mehrkosten für Änderungen, die der/die Auftraggeber*in während oder nach der Produktion veranlasst, trägt der/die Auftraggeber*in.
// 7. Datenlieferung und Handling
7.1 Friderike Umland ist nicht verpflichtet, die Designdaten oder sonstige Daten (z. B. Daten von Inhalten, Screendesigns, Entwürfen) oder Datenträger, die in Erfüllung des Auftrags entstanden sind, an den/die Auftraggeber*in herauszugeben. Wünscht der/die Auftraggeber*in die Herausgabe von Daten oder Dateien, so ist dies gesondert zu vereinbaren und von dem/der Auftraggeber*in zu vergüten.
7.2 Stellt Friderike Umland dem/der Auftraggeber*in Dateien bzw. Daten zur Verfügung, so dürfen diese nur im vereinbarten Umfang genutzt werden. Modifikationen oder Veränderungen an den Dateien bzw. Daten dürfen nur mit Einwilligung von Friderike Umland vorgenommen werden.
7.3 Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten trägt unabhängig vom Übermittlungsweg der/die Auftraggeber*in.
7.4 Für Mängel an Datenträgern, Dateien und Daten, die bei der Datenübertragung auf das System des/der Auftraggeber*in entstehen, haftet Friderike Umland nicht.
// 8. Eigentum und Rückgabepflicht
8.1 An allen Entwürfen, Reinzeichnungen und Konzeptionsleistungen sowie an etwaigen zur Verfügung gestellten Daten, gleichgültig ob sie zur Ausführung gelangen oder nicht, werden lediglich Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen. Originale sind, spätestens drei Monate nach Lieferung unbeschädigt an Friderike Umland zurückzugeben, falls nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wurde.
8.2 Die Zu- und Rücksendungen erfolgen auf Gefahr und auf Rechnung des/der Auftraggeber*in. Bei Beschädigung oder Verlust hat der/die Auftraggeber*in die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung der Originale notwendig sind. Friderike Umland bleibt vorbehalten, darüber hinaus einen weitergehenden Schaden geltend zu machen.
// 9. Korrektur, Produktionsüberwachung, Belegmuster
9.1 Vor Beginn der Vervielfältigung des Werkes (Produktionsbeginn) sind Friderike Umland Korrekturmuster vorzulegen.
9.2 Die Produktion wird von Friderike Umland nur überwacht, wenn dies in einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung mit dem/der Auftraggeber*in vereinbart ist. Für diesen Fall ist Friderike Umland berechtigt, erforderliche Entscheidungen nach eigenem Ermessen zu treffen und Weisungen gegenüber den Produktionsfirmen zu geben. Friderike Umland haftet für Fehler nur bei eigenem Verschulden und nach Maßgabe der Ziffer 10.
9.3 Von allen vervielfältigten Werken oder Teilen der Werke oder sonstigen Arbeiten sind Friderike Umland eine angemessene Anzahl einwandfreier Belegexemplare, mindestens 3 Stück unentgeltlich zu überlassen, die Friderike Umland auch im Rahmen ihrer Eigenwerbung verwenden darf.
// 10. Gewährleistung, Haftung
10.1 Friderike Umland haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Davon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung einer Vertragspflicht, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalpflicht), sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für welche Friderike Umland auch bei leichter Fahrlässigkeit haftet.
10.2 Ansprüche des/der Auftraggeber*in gegen Friderike Umland aufgrund einer Pflichtverletzung verjähren ein Jahr nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Davon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche gemäß Ziffer 10.1; für diese gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
10.3 Der/die Auftraggeber*in ist verpflichtet, das Werk unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen und etwaige Mängel unverzüglich anzuzeigen. Offensichtliche Mängel müssen spätestens binnen zwei Wochen nach Ablieferung schriftlich geltend gemacht werden. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelrüge. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt das Werk als mangelfrei abgenommen.
10.4 Die Freigabe von Produktion und Veröffentlichung erfolgt durch den/die Auftraggeber*in. Mit der Freigabe übernimmt der/die Auftraggeber*in die Haftung für die technische und funktionsgemäße Richtigkeit von Text, Bild, Gestaltung und Produkt.
10.5 Mit Ausnahme eines möglichen Auswahlverschuldens haftet Friderike Umland nicht für Aufträge für Fremdleistungen, die sie an Dritte vergibt.
10.6 Sofern Friderike Umland Fremdleistungen auf Veranlassung des/der Auftraggeber*in im eigenen Namen und auf eigene Rechnung vergibt, tritt sie hiermit sämtliche ihr zustehenden Gewährleistungs-, Schadensersatz- und sonstigen Ansprüche aus fehlerhafter, verspäteter oder Nichterfüllung gegenüber der Fremdfirma an den/die Auftraggeber*in ab. Der/die Auftraggeber*in verpflichtet sich, vor einer Inanspruchnahme von Friderike Umland zunächst die abgetretenen Ansprüche gegenüber der Fremdfirma durchzusetzen.
10.7 Friderike Umland haftet nicht für die urheber-, design- und geschmacksmuster- oder markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit des Werkes oder von Teilen des Werkes sowie der Entwürfe oder seiner sonstigen Designarbeiten, die sie dem/der Auftraggeber*in zur Nutzung überlässt. Friderike Umland ist nicht verpflichtet, Design-, Geschmacksmuster-, Marken- oder sonstige Schutzrechtsrecherchen durchzuführen oder zu veranlassen. Diese, sowie eine Überprüfung der Schutzrechtslage, werden von dem/der Auftraggeber*in selbst und auf eigene Kosten veranlasst.
10.8 Friderike Umland haftet nicht für die rechtliche, insbesondere die urheber-, design- und geschmacksmuster-, wettbewerbs- oder markenrechtliche Zulässigkeit der vorgesehenen Nutzung des Werkes oder von Teilen des Werkes oder der Entwürfe. Friderike Umland ist lediglich verpflichtet, auf rechtliche Risiken hinzuweisen, soweit diese ihr bei der Durchführung des Auftrags bekannt werden.
// 11. Besondere Bedingungen für Webdesign
Handelt es sich bei dem zu erstellenden Werk um eine Website (Webdesign), so gelten ergänzend folgende Bedingungen:
11.1 Friderike Umland erstellt die Website entsprechend einem von dem/der Auftraggeber*in freigegebenen Gestaltungskonzept in einem vereinbarten Programm- und Datenformat. Dies erfolgt mit Software von Drittanbietern, für deren Funktionsfähigkeit, Fehlerfreiheit und etwaige künftige oder ausbleibende künftige Weiterentwicklung (Updates) Friderike Umland keine Haftung übernimmt. Eine weitergehende Pflege der Website (z. B. regelmäßige Wartung, Backups, Erwerb und Verlängerung von SSL-Zertifikaten) ist nicht Gegenstand des Gestaltungsauftrags und bedarf einer gesonderten Vereinbarung.
11.2 Friderike Umland gestaltet die Website. Für deren Inhalte ist der/die Auftraggeber*in allein verantwortlich. Das gilt auch für die von dem/der Auftraggeber*in zur Verfügung gestellten Inhaltselemente der Website (z. B. Bild-, Ton- und Videodateien, Texte, Logos) wie auch für die Einhaltung rechtlicher Vorgaben (z. B. Formulierung des Impressums und anderer Pflichtangaben nach dem Telemediengesetz, Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen).
11.3 Ist vereinbart, dass Friderike Umland auch Maßnahmen zur Suchmaschinenoptimierung (SEO, z. B. Formulierung von Titeln, Keywords, Descriptions) vornimmt, so wird sie dies bei Gestaltung und Programmierung der Website berücksichtigen. Für einen bestimmten Erfolg der SEO-Maßnahmen ist Friderike Umland nicht verantwortlich.
11.4 Nach Fertigstellung überträgt Friderike Umland die Website in den Verfügungsbereich des/der Auftraggeber*in, z. B. durch Heraufladen der Daten auf den von dem/der Auftraggeber*in zugänglich gemachten Server oder Übergabe eines körperlichen Datenträgers oder auf sonstige, gesondert vereinbarte Art und Weise. Mit Übertragung der Website in den Verfügungsbereich des/der Auftraggeber*in beginnt der Lauf der Frist zur Untersuchung und Anzeige etwaiger offensichtlicher Mängel (Ziffer 10.3). Der/die Auftraggeber*in ist zur Abnahme der vertragsgemäß erstellten Website durch Erklärung in Textform (§ 126b BGB) verpflichtet.
11.5 Friderike Umland ist nicht verpflichtet, dem/der Auftraggeber*in den Source-Code bzw. die Projekt-Original-Dateien der von ihr verwendeten Tools solcher von ihr programmierten Elemente der Website herauszugeben, bei denen diese aus der fertiggestellten Website nicht ohne Weiteres direkt ablesbar oder rekonstruierbar sind. Wünscht der/die Auftraggeber*in die Herausgabe des Source-Codes bzw. der Projekt-Original-Dateien, so ist dies gesondert zu vereinbaren und von dem/der Auftraggeber*in zu vergüten.
// 12. Information zur Datenerhebung gemäß Art. 13 DSGVO
Friderike Umland erhebt Daten des/der Auftraggeber*in zum Zweck der Vertragsdurchführung und zur Erfüllung vertraglicher und vorvertraglicher Pflichten. Die Datenerhebung und Datenverarbeitung ist für die Durchführung des Vertrags erforderlich und beruht auf Artikel 6 Abs. 1b DSGVO. Eine Weitergabe der Daten an Dritte findet nicht statt. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind. Der/die Auftraggeber*in ist berechtigt, Auskunft der bei Friderike Umland über ihn/sie gespeicherten Daten zu beantragen sowie bei Unrichtigkeit der Daten die Berichtigung oder bei unzulässiger Datenspeicherung die Löschung der Daten zu fordern. Der/die Auftraggeber*in kann Friderike Umland dazu unter info@annabehrendt.com erreichen. Dem/der Auftraggeber*in steht des Weiteren ein Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde zu.
// 13. Erfüllungsort
Erfüllungsort für beide Parteien ist 18211 Ostseebad Nienhagen.
// 14. Schlussbestimmungen
14.1 Gerichtsstand ist Celle, sofern der/die Auftraggeber*in Kaufmann ist und der Vertrag zum Betrieb seines/ihres Handelsgewerbes gehört oder der/die Auftraggeber*in eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat. Friderike Umland ist auch berechtigt, am Sitz des/der Auftraggeber*in zu klagen.
14.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des UN-Kaufrechts.
14.3 Soweit nach diesen AGB für Erklärungen die Schriftform vereinbart ist, wird diese auch durch die Textform nach § 126b BGB mittels E-Mail oder Fax gewahrt.
14.4 Ist eine der Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

Stand: Juli 2022
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